Informationen zu den verschärften Widerstandsparagraphen §114 und §113

erstellt von: am: 08.09.2017

Am 30. Mai 2017 hat die Bundesregierung unter der Federführung von Bundesjustizminister Heiko Maas und gegen den Protest diverser Bürgerrechtsgruppen, Jurist*innen und Opposition kurz vor dem G20 Gipfel die Verschärfung der sogenannten Widerstandsparagraphen verabschiedet. Künftig sollen (vermeintliche) Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sowie Rettungskräfte, z.B. Polizist*innen härter bestraft werden. Das neue Gesetz sieht hier eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft vor. Das Strafmaß bei § 113 bleibt bei Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Dazu ein Gespräch mit einem Mitglied der Roten Hilfe

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