Ein französischer Richter auf einer US-Sanktionsliste

erstellt von: am: 18.03.2026

Unbescholtene EU-Bürger_innen können – und werden – von US-Sanktionen betroffen sein. Die EU-Länder haben rechtlich und faktisch die Möglichkeit, dies innerhalb von Europa zu unterbinden – z.B. durch die sog. Blocking-Regelung, die US-Firmen, die in Europa geschäftstätig sind, verbietet, solche US-Sanktionen hier bei uns zu vollstrecken. Die EU-Länder machen jedoch von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch – wohl aus Angst vor Donald Trumps erratischen Launen. Unsere Menschen hier in Europa haben aber Anspruch auf Rechtsschutz gegen rechtswidrige Willkür aus dem Ausland.


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