Andreas Scheuer und das Recht auf Vergessen
erstellt von: Chris Carlson am: 08.10.2026
Das Recht auf Vergessenwerden ist Teil des Datenschutzrechts – das Recht auf Vergessen dagegen ist ein Gewohnheitsrecht, das nur der Politikerkaste zusteht. Jetzt steht ein Ex-Minister vor Gericht, weil er von diesem Gewohnheitsrecht auf eine strategische Gedächtnislücke Gebrauch gemacht hat. Das ist in Deutschland ein einmaliger Vorgang.