Zum Verbot von linksunten.indymedia
erstellt von: Wolfgang Lettow am: 12.02.2020
Das Verbot einer Internet-Plattform nach dem Vereinsrecht, obwohl die Plattform kein Verein ist und auch nicht von einem Verein betrieben wird, die Betreiber*innen der Plattform dürfen nicht gegen das Verbot klagen, weil sie nicht dem Verein angehören, den es allerdings auch nicht gibt. Die Klassenjustiz in Deutschland scheut vor keiner noch so kafkaesken Abwegigkeit zurück, um fortschrittliche Menschen um ihr verfassungsmäßiges Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit zu bringen.