Zur Kriminalisierung von aramäischen Aktivist*innen in Deutschland

erstellt von: am: 02.06.2020

Immer wieder werden linke Gruppen und Parteien ins Visier genommen, insbesondere türkische und kurdische Organisationen.  So zum Beispiel auch „Revolutionären Aramäer“ (Süryani Devrimciler), die nach dem Protest gegen den Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Deutschland im September 2018 verfolgt werden.
Am 
2. Oktober 2018 wurden acht Aktivisten kurzfristig verhaftet, die beschuldigt wurden, die u.a. während einer Demonstration am Maifeiertag 2018 die Zeichen illegaler Organisationen zu tragen. Drei Genoss*innen wurden bereits vom Landgericht Augsburg zur Zahlung von 13.000 EUR Bußgeldern verurteilt.
Konkret wird ihnen vorgeworfen, das Banner der Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C), eine linke marxistisch-leninistische Bewegung in der Türkei öffentlich gezeigt zu haben. Die Genoss*innen merken jedoch an, dass sie tatsächlich die Fahne der kommunistischen Aramäer von Mesopotamien trugen, mit Hammer, Sichel und einem Stern auf rotem Grund.
Gegen einen wird nach § 129b ermittelt – der berüchtigten Kategorie, mit der deutsche und internationale Linke, im Rahmen von „Terrororganisationen im Ausland“ verfolgt und inhaftiert wurden.

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