NGG und ver.di fordern Mindest-Kurzarbeitergeld
erstellt von: Reinhard Töneböhn am: 06.02.2021
Die Gewerkschaften Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben bei der Bundesregierung gemeinsam einen Vorstoß unternommen, ein Mindest-Kurzarbeitergeld einzuführen.
Für alle Menschen mit niedrigem Einkommen droht mit erneuter Verlängerung des coronabedingten Lockdown die Armutsfalle zuzuschnappen. Ob in der Touristik, im Friseurgewerbe, in der Sicherheitsbranche oder in Theatern und Kinos wie in vielen anderen Bereichen herrscht Kurzarbeit. Die Betroffenen müssen auch weiterhin mit 70 Prozent ihres Nettogehalts über die Runden kommen. Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) geraten in der Pandemie große Teile der Niedriglohnbezieher und Bezieherinnen trotz des Bezugs von Kurzarbeitergeld in existenzielle Nöte. NGG und ver.di fordern daher von der Bundesregierung in Analogie zum Mindestlohn ein Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von mindestens 1.200 Euro zu beschließen.
Uwe Dreier vom Gewerkschaftsmagazin SenF bei radio flora sprach darüber mit Ute Gottschaar, der stellvertretenden Landesbezirksleiterin bei ver.di Niedersachsen-Bremen.
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https://www.verdi.de/themen/corona/mindestkurzarbeitergeld