Grundgesetz und Berufsverbote – ein Gespräch mit Matthias Wietzer

erstellt von: am: 20.05.2019

Über das Grundgesetz wird zur Zeit viel diskutiert. Matthias Wietzer erhielt in Niedersachsen als Lehrer Berufsverbot, obwohl in Artikel 3 (3) des Grundgesetzes festgelegt ist: „Niemenad darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seines Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Das Gespräch führte Hubert Brieden


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