Polyamorie – von Tux

erstellt von: am: 08.09.2023

Im Gegensatz zu Bigamie oder der Vielehe ist Polyamorie – also die einvernehmliche, gleichzeitige Unterhaltung von Liebesbeziehungen mehrerer volljähriger Personen – in Deutschland legal. Gleichwohl begegnet sie etlichen gesellschaftlichen Vorbehalten. Der vorliegende Beitrag argumentiert, dass diese Vorbehalte undbegründet sind.

Hier ein externer Link zum Beitragsmanuskript als PDF-Datei:
https://cloud.rosaelefanten.org/index.php/s/dtXnFdA2qa5RSDi


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