Darf man eine NGO verklagen? Was gebietet der Rechtsstaat?

erstellt von: am: 06.10.2020

Campact möchte für Deutschland ein sog. Anti-SLAPP-Gesetz haben, ein Gesetz also, durch das verhindert werden kann, dass große Firmen oder der Staat zumindest fortschrittliche NGOs verklagen kann. Aufgrund einer stark verkürzten oder möglicherweise nicht stattfindenden Beweisaufnahme – im Wesentlichen also basierend auf der eigenen Einschätzung der NGO, sie werde zu Unrecht verklagt – sollen künftig Klagen abgewiesen werden. Das ist nicht nur erkennbar verfassungswidrig, wie Erfahrungen im Ausland vielfach gezeigt haben, sondern es gibt bessere Wege, um schikanösen Klagen gegen NGOs zu begegnen. Zwei davon werden im Beitrag aufgezeigt.

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